Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AllesEDV GmbH
1. Regelungsgegenstand und Rechtsgrundlagen
Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der AllesEDV - GmbH gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die die AllesEDV GmbH (im Folgenden kurz AllesEDV genannt) gegenüber dem Vertragspartner erbringt. Der Inhalt der Leistungen ergibt sich aus nachstehenden Vertragsbestandteilen:
1. Die im Einzelfall zwischen AllesEDV und dem Vertragspartner individuell vereinbarten Vertragsbestimmungen
2. die jeweils aktuelle Preisliste von AllesEDV
3. AGB von AllesEDV, die im Internet unter http://www.AllesEDV.at/de/AGB.htm abrufbar sind.
Diese Vertragsbestandteile ergänzen einander. Bei Widersprüchen gilt die jeweils in der Reihenfolge zuerst genannte Regelung. AllesEDV ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen AllesEDV wird die Vertragspartner darüber entweder durch Zusendung der neuen AGB oder Veröffentlichung im Internet informieren (Näheres dazu in Punkt 6). Zwingende Rechtsbestimmungen – insbesondere solche des Konsumentenschutzgesetzes – bleiben von den AGB unberührt. AllesEDV schließt grundsätzlich Verträge nur unter Anwendung dieser AGB ab. Stehen diesen AGB Bestimmungen aus AGB des Vertragspartners entgegen, so erfolgt der Vertragsabschluss ausschließlich zu den AGB von AllesEDV.
Im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kommunikationsnetzen bestehen in Ergänzung zu diesen AGB Sonderbestimmungen, die im Internet unter http://www.AllesEDV.at/de/AGB_SB.htm abrufbar sind.
2. Vertragsabschluss/Belehrung über Rücktrittsrechte
2.1.) Ein Auftrag kommt zustande, wenn der Vertragspartner fristgerecht die Annahme eines von AllesEDV unterbreiteten Angebotes erklärt oder AllesEDV eine Bestellung des Vertragspartners annimmt. Die Annahme einer Bestellung durch AllesEDV erfolgt entweder durch Erfüllung oder durch eine schriftliche Annahmeerklärung. AllesEDV ist berechtigt die Durchführung von Aufträgen von einer Sicherheitsleistung (zB Bankgarantie, …) oder Vorauszahlung abhängig zu machen.
2.2) Belehrung über das Rücktrittsrecht von Verbrauchern gemäß § 3 KSchG:
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und hat er seine auf Abschluss eines Verbrauchergeschäftes gerichtete Vertragserklärung weder in den von AllesEDV für
deren geschäftliche Zwecke dauernd benützten Räumlichkeiten noch bei einem von AllesEDV hiefür auf einer Messe oder einem Markt benützten (Informations-) Stand abgegeben, so kann er gemäß § 3
KSchG von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Diesen Rücktritt kann der Verbraucher bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche
erklären, wobei die einwöchige Rücktrittsfrist mit der Ausfolgung des schriftlichen Vertrages an den Kunden, frühestens mit Zustandekommen des Vertrags zu laufen beginnt. Der Rücktritt bedarf
zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten einwöchigen Rücktrittsfrist an AllesEDV abgesandt sein (Datum Poststempel). Vorstehendes
Rücktrittsrecht gem. § 3 KSchG hat der Verbraucher jedoch nicht, wenn er das Geschäft selbst angebahnt hat, oder wenn vor dem Zustandekommen des Vertrags keine Besprechungen zwischen den
Vertragspartnern stattgefunden haben.
2.3) Belehrung über Rücktrittsrecht von Verbrauchern gemäß § 5e KSchG:
Von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (z.B. Bestellung per Post, Fax, Bestellformular oder Anmeldung über das Internet)
kann der Verbraucher von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt an
dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Bei der Bestellung mehrerer Waren, die getrennt
geliefert wurden, ist die Lieferung der letzten Ware fristauslösend.
Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher mittels einer eindeutigen Erklärung, in welcher Form auch immer (z.B. Postsendung, Telefax oder Email) über seinen Entschluss,
von dem Vertrag zurückzutreten, informieren.
Die Rücktrittserklärung ist zu richten an: AllesEDV GmbH, Eisenbergeramt 11, 3542 Gföhl, Österreich, Email: office@allesedv.at
Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechtes vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird.
Folgen des Rücktritts: Wenn von einem Vertrag im Sinne dieses Punktes zurückgetreten wird, hat AllesEDV alle Zahlungen, die AllesEDV erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten
unverzüglich und spätestens 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt vom Vertrag bei AllesEDV eingegangen ist.
Ausgenommen von der AllesEDV treffenden Rückzahlungspflicht, ist die Rückerstattung jener zusätzlichen Kosten, die sich auch daraus ergeben, dass der Konsument eine andere Art der
Lieferung als die von AllesEDV angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat. Diese Kosten hat der Konsument zu tragen.
Für die Rückzahlung verwendet AllesEDV dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung von Waren sind von AllesEDV zu tragen. Die Rückzahlung kann verweigert werden, bis AllesEDV die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Nachweis erbracht wurde, dass die Waren zurückgesendet wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Verbraucher hat vertragsgegenständliche Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er AllesEDV über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet, an AllesEDV zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Ware vor Ablauf der Frist von 14 Tagen abgesendet wird.
Die Rücksendung der Ware ist zu richten an: AllesEDV GmbH, Eisenbergeramt 11, 3542 Gföhl, Österreich
Der Verbraucher hat für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufzukommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
Das Rücktrittsrecht umfasst nur jene Verträge, die im Geltungsbereich des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes liegen. Ausgenommen sind beispielsweise Verträge, die außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossen werden und bei denen das vom Verbraucher
zu zahlende Entgelt den Betrag von € 50,00 nicht überschreitet. Ferner sind Verträge über Lieferungen von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen
Bedarfs, die vom Unternehmer im Rahmen häufiger und regelmäßiger Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz des Verbrauchers geliefert werden.
3. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Zahlungen sind 7 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Erfordert die Leistungserbringung von AllesEDV einen längeren Zeitraum, so ist AllesEDV berechtigt monatlich Rechnungen je nach Leistungsfortschritt zu legen.
Bei verspäteter Zahlung ist AllesEDV berechtigt Verzugszinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe zu verlangen. Dem Vertragspartner entstehen weitere Kosten, wenn er einer schriftlichen Zahlungsaufforderung bedarf. Neben dem Rechnungsbetrag und den Verzugszinsen werden Mahngebühren erhoben. Diese betragen pro Mahnung € 5,00. Ferner verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung der sonstigen vorprozessualen Kosten für das Einschreiten von Inkassoinstituten sowie von Rechtsanwälten.
Für laufende Geschäftsbeziehungen besteht die Möglichkeit, dass der Vertragspartner AllesEDV Einzugsermächtigungen erteilt. Schlägt der eingeräumte Zahlungseinzug aus Gründen, die in der Sphäre des Vertragspartners liegen fehl, so verpflichtet sich der Vertragspartner für die dadurch AllesEDV entstehenden Kosten und Aufwendungen zur Bezahlung eines pauschalen Schadenersatzbetrages von € 25,00.
Gerät ein Vertragspartner mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug so ist AllesEDV berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass in einem solchen Fall auch Daten des Vertragspartners vom Server von AllesEDV unwiederbringlich gelöscht werden.
4. Dauerschuldverhältnisse
Dauerschuldverhältnisse sind Verträge, die nicht mit einer einmaligen Leistung erledigt sind, sondern auf längerfristige oder wiederkehrende Leistungen gerichtet sind (zB: Überlassung einer Email-Adresse). Diese Dauerschuldverhältnisse werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Ungeachtet der Möglichkeit diese aus wichtigem Grund (zB: Nichtzahlung des Entgeltes) jederzeit beenden zu können, besteht für jede Vertragspartei die Möglichkeit, der einseitigen Vertragsbeendigung jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist. Die Wirksamkeit der Kündigung bedarf der Schriftlichkeit (auch Telefax möglich) durch den Vertragspartner selbst oder eine vertretungsbefugte Person. Für die Wahrung des Kündigungstermins ist der Poststempel bzw. der Zeitpunkt des Faxeinganges (lt. Faxbericht) maßgeblich. Sollte sich die Zustelladresse des Vertragspartners während des Vertragsverhältnisses ändern, so ist er verpflichtet dies AllesEDV mitzuteilen; andernfalls ist eine Kündigung durch AllesEDV, die an die alte Adresse geschickt wird ebenso wirksam.
5. Leistungsort
AllesEDV erbringt unter anderem Leistungen, die dem Kunden Online oder telefonisch (zB: Beratungsleistungen) zur Verfügung gestellt werden. Für diese Leistungen wird der (jeweilige) Unternehmenssitz von AllesEDV als Erfüllungsort vereinbart.
6. Vertragsänderung
6.1) Änderungen von Vertragsbestandteilen (AGB, Leistungsbeschreibungen, Produkte, Provider) oder Entgelten (Preise und Tarife) können von AllesEDV – außer gegenüber Verbrauchern - jederzeit vorgenommen werden und sind diese auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam.
6.2) Gegenüber den Teilnehmern sind Änderungen der AGB nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig oder sachlich gerechtfertigt sind. Sofern eine Änderung den Teilnehmer nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderung mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Vertragsbestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird AllesEDV mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderungen deren wesentlichen Inhalt zusammengefasst und in schriftlicher Form, etwa durch Aufdruck auf der periodisch erstellten Rechnung, dem Teilnehmer mitteilen und dabei gleichzeitig darauf hinweisen, dass der Teilnehmer berechtigt ist, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen.
6.3) Allfällige Mitteilungen des Vertragspartners, Wünsche auf Vertragsänderungen (wie z.B. Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen), Sperraufträge, Änderungen der Stammdaten und andere Mitteilungen kann der Kunde auf eigene Gefahr der AllesEDV schriftlich zur Kenntnis bringen. Folgt daraus eine Änderung des Leistungsumfanges, so werden die Vertragsentgelte mit dem Zeitpunkt der Änderung des Leistungsumfanges angepasst, soweit dies nicht an anderer Stelle der Vertragsbestandteile gesondert geregelt ist.
7) Gewährleistung
7.1) Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, in allen anderen Fällen sechs Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin gegenüber AllesEDV den Mangel angezeigt hat.
7.2) Gewährleistungspflichtige Mängel werden entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Vertragspartner die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Dieser Pkt. 7.2) gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Ein Rückgriffsrecht eines Vertragspartners gemäß § 933b ABGB ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
7.3) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von der AllesEDV bewirkter Anordnung und Installation (dies gilt nicht, sofern die Installation durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil AllesEDV trotz Anzeige des Mangels ihrer Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von AllesEDV angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden gestelltes Material zurückzuführen sind.
Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, außer ein Mangel war bereits bei Übergabe vorhanden.
7.4.) Vereinbarte Leistungen an beigestellter Hard- und Software, erbringt AllesEDV in dem Ausmaß, das unter den vom Kunden beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. AllesEDV übernimmt keine Gewähr, dass aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Kunden hergestellt werden können.
7.5) Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung jeglicher Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge nach Erkennbarkeit des Mangels.
8. Haftung/Schadenersatz
AllesEDV haftet nur für krass grob fahrlässige Schadensherbeiführung. Diese Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für folgende Bereiche:
Datenverlust:
Dies betrifft Schäden, die durch Datenverluste auf den Systemen (Server, Router, Switches, Firewalls, Storages,…) der AllesEDV verursacht wurden.
Datendiebstahl:
Dies betrifft Schäden, die durch Datendiebstahl auf den Systemen (Server, Router, Switches, Firewalls, Storages,…) der AllesEDV verursacht wurden.
Fremde Software:
Dies betrifft Schäden, die durch vom Vertragspartner beigebrachte und von AllesEDV installierte Software verursacht werden. Für Inhalt, Funktionalität oder allfällige Software- oder Hardwarekonflikte wird überhaupt jede Haftung ausgeschlossen.
Keine Haftung besteht für unmittelbare und mittelbare Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Schäden aus Ansprüchen Dritter, unterbrechungslosen Zugang zu den angebotenen Diensten und jederzeitige Herstellbarkeit der gewünschten Verbindung.
Gegenüber Konsumenten bestehen keine Haftungsbeschränkungen, ebenso wenig bei Personenschäden.
8.3.) Passwörter/Zertifikate: Zur Nutzung diverser Dienste werden dem Vertragspartner von AllesEDV Passwörter oder Zertifikate („private keys“) zur Verfügung gestellt. Der Vertragspartner verpflichtet sich diese geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu machen. Es liegt in der Verantwortung des Vertragspartners, dass auch nicht gegen seinen Willen Passwörter oder Zertifikate an Dritte gelangen und somit liegt es am Vertragspartner die Sicherheit der Passwörter zu gewährleisten. Eine Haftung für derartige Verluste wird von AllesEDV nur im Ausmaß der obigen Punkte 8.1. und 8.2 übernommen.
9. Störungen im Internetbetrieb
Störungen oder Verbindungsunterbrechungen beim Internetbetrieb berechtigen den Vertragspartner nicht zur Zahlungseinstellung, Zahlungsminderung oder Vertragsauflösung. Sollte der Internetbetrieb jedoch aus Gründen, die AllesEDV aus zumindest grob fahrlässigem Verschulden zu vertreten hat, mehr als 14 Tage in Folge ausfallen, so ruht für den Kunden das ab dem 15. Tag bis zur Wiederinbetriebnahme aliquot anfallende Monatsentgelt.
Beim Auftreten von Störungen ist AllesEDV überdies zu den Geschäftszeiten entweder via e-Mail: Office@AllesEDV.at oder per Telefon +43 2716/93080 zu erreichen.
10. Eigentumsvorbehalt
AllesEDV behält sich das Eigentum an der von AllesEDV gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Daten und Software, die sich auf Datenträgern des Vertragspartners oder Dritter befinden.
11. Datenschutz und Sicherheit
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des TKG ist AllesEDV berechtigt, personenbezogene Vermittlungsdaten für Zwecke der Verrechnung des Entgelts zu speichern. Nicht personenbezogene Verkehrsdaten und sonstige Logs können zum Schutz eigener und fremder Rechner sowie zur Behebung technischer Mängel verwendet werden. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet noch über das technisch notwendige Mindestmaß hinaus zwischengespeichert.
Insbesonders müssen Routing- und Domaininformationen bekanntgemacht werden. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden.
AllesEDV ergreift alle technisch und wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Sollten bei AllesEDV gespeicherte Daten dennoch zerstört werden oder an Dritte gelangen, so wird die Geltendmachung von Schäden des Kunden oder Dritter gegenüber AllesEDV nach Maßgabe des Punktes 8 dieser AGB eingeschränkt.
AllesEDV behält sich vor, Kunden, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass von ihrem Anschluss Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für AllesEDV oder andere Rechner oder gesetzwidrig sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Server zu trennen. Die entstandenen Unkosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden dem Kunden verrechnet. Haftungen von AllesEDV auch gegenüber Dritten aufgrund der Abtrennung vom Internet werden für diese Fälle ausgeschlossen.
AllesEDV ist berechtigt, personenbezogene Daten der Kunden, insbesonders Name, akademischer Grad, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum in jenem Umfang zu ermitteln und zu verarbeiten, in welchem dies vom berechtigten Zweck des Datenverarbeiters umfasst ist. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sich AllesEDV vorbehält, Kundendaten zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses zu verwenden.
12. Sonderbestimmungen für einzelne Leistungen:
12.1. Software
Mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten, bestätigt der Kunde die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software-Lizenzbestimmungen.
Für Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten.
Bei individuell von AllesEDV erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Kunden gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben bei AllesEDV.
AllesEDV übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Kunden genügt, in der vom Kunden getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet und dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung im Sinne des Punkt 7. dieser AGB erstreckt sich nur auf reproduzierbare Mängel in der von AllesEDV erstellten Programmfunktion. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
12.2 Firewalls und Netzwerke
AllesEDV geht bei Aufstellung, Betrieb und Überprüfung von Firewalls und Netzwerken mit größtmöglicher Sorgfalt vor, weist jedoch darauf hin, dass absolute Sicherheit von Firewall-Systemen und Netzwerken nicht gewährleistet werden kann. Eine Haftung von AllesEDV aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für Nachteile, die dadurch entstehen, dass das beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-System oder Netzwerk umgangen oder außer Funktion gesetzt wird, richtet sich nach den Punkten 7. und 8. dieser AGB. AllesEDV weist darauf hin, dass keinerlei Haftung für Anwendungsfehler im Bereich des Kunden übernommen werden kann. Dasselbe gilt für eigenmächtige Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis von AllesEDV.
12.3. Domains
Werden vom Kunden spezielle Domainnamen gewünscht, so werden diese nach Maßgabe ihrer Verfügbarkeit bereitgestellt. Für die Bereitstellung dieser Domainnamen werden sämtliche damit verbundenen Unkosten und Barauslagen von AllesEDV an den Kunden weiterverrechnet.
Der Kunde erklärt mit der Beantragung eines Domainnamens, dass er zur Nutzung dieses Domainnamens berechtigt ist und verpflichtet sich im Falle allfälliger urheber- und markenrechtlicher Verstöße AllesEDV schad- und klaglos zu halten.
Der Kunde hat bei Bekanntwerden allfälliger Streitigkeiten, die die Rechte an Domainnamen betreffen, AllesEDV unverzüglich zu informieren.
Die gesamte Verwaltung der vom Kunden genutzten Domainnamen obliegt ausschließlich AllesEDV. Wird die Abtretung der Verwaltung dieser Domainnamen an andere Verwaltungsstellen gewünscht, so wird die jeweils gültige Abtretungsgebühr für Domainnamenverwaltung verrechnet.
12.4. e-Mail Kommunikation
Es ist ausdrücklich nicht gestattet, AllesEDV-Kennungen oder die e-Mail-Verteiler dazu zu verwenden, Werbe- oder andere Marketingbotschaften an Internet-Benutzer zu verschicken, beziehungsweise weiterzuleiten! Dies gilt auch für sogenanntes Mail-Bombing und den Missbrauch von e-Mail-Systemen (SPAM). Eingeschlossen sind auch Newsgroups und andere Kommunikationssysteme des Internet.
Voraussetzung für die Verwendung des von AllesEDV angebotenen Services ist die eindeutige Identifizierung, das heißt, es werden nur Benutzer geduldet, die sich mit korrekten persönlichen Daten anmelden.
Generell besteht kein Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit von AllesEDV. Sollte das System aus Gründen, die AllesEDV nicht zu vertreten hat, oder aus wartungstechnischen Gründen nicht oder nicht mit dem vollen Leistungsumfang verfügbar sein, so haftet AllesEDV nicht für Schäden oder Folgeschäden, die einem Benutzer daraus entstehen können.
AllesEDV ist ein Transportsystem für elektronische Mitteilungen und unterliegt wie die herkömmlichen Postzustelldienste der Verpflichtung, das gesetzlich verankerte Briefgeheimnis zu wahren und zu schützen. Vor diesem Hintergrund kann AllesEDV weder eine Haftung für die Inhalte der über das System transportierten, elektronischen Nachrichten übernehmen noch vermeiden, dass Nachrichten gesendet und/oder empfangen werden, deren Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen.
12.5. „Content Management System“ (CMS)
Im Zusammenhang mit Homepages kann der Vertragspartner ein sogenanntes „Content Management System“ erwerben, das die Wartung der Homepage durch den Kunden selbst ermöglicht. Aus technischen Gründen ist dies nur über die Systeme von AllesEDV möglich. Somit fällt dieses Service im Falle eines Providerwechsels automatisch weg, wobei in diesem Falle auch die damit verbundenen regelmäßigen Gebühren nicht weiter vom Vertragspartner zu bezahlen sind.
13. Urheberrecht/Nutzungen Dritter
Sämtliche Urheberrechte an Leistungen (Programme, Dokumentationen, Webpages, Homepages, Grafiken etc.) verbleiben ohne Einschränkung bei AllesEDV bzw. ihren Lizenzgebern. Der Kunde erwirbt lediglich eine Werknutzungsbewilligung. Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung dieser Leistungen werden keine Rechte über die Werknutzungsbewilligung hinaus erworben.
Insbesonders verbleibt das Urheberrecht an Internet-Homepages, die von AllesEDV gestaltet wurden, bei AllesEDV. Ebenso verbleibt der sogenannte „Source-Code“ von Programmen jeder Art im Eigentum von AllesEDV. Sollte der Vertragspartner auch diesen erwerben wollen, so ist dies nur mit einer gesonderten Vereinbarung möglich.
Die Nutzung der AllesEDV-Dienstleistungen durch Dritte sowie die Weitergabe von AllesEDV-Dienstleistungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von AllesEDV unzulässig.
14. Sonstiges
AllesEDV ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Kundenverhältnis zu beauftragen.
Der Kunde erteilt AllesEDV mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn erbrachten Leistungen als Referenz und Eigenwerbung zu verwenden. AllesEDV ist berechtigt an erbrachten Leistungen (Programmen, Dokumentationen, Webpages, Homepages, Grafiken etc.) Verweise bzw. Hyperlinks auf AllesEDV anzubringen.
Zwischen AllesEDV und seinen Vertragspartnern wird die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechts vereinbart.
Für eventuelle Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Krems/Donau vereinbart. Gegenüber Konsumenten gelten hingegen die Bestimmungen des § 14 KSchG.